Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1.12.2022
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 8 % ab 01.12.2022
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 8 % ab 01.12.2022
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Mindesterhöhung in 3 Schritten:
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01.12.2022 – 210 Euro mindestens
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01.07.2023 – 250 Euro mindestens
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01.11.2023 – 290 Euro mindestens
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Teuerungsprämie: 500 Euro (steuerfrei) einzelne Firmen haben hier zusätzliche TP verhandelt – zB:
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GKB – 1.000 Euro gesamt
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Stern und Hafferl – 1.000 Euro gesamt
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ÖBB – 1.800 Euro gesamt
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Die valorisierbaren Nebenbezüge um 8 % ab 01.12.2022 erhöht
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Erhöhung allfällige Nachtzulage € 3,53 pro Stunde ab 01.12.2022
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Erhöhung Sonn- und Feiertagszulage € 5,73 ab 01.12.2022
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Mitgliederbefragung: 87 % Zustimmung
Mindestlohn/Mindestgehalt
Normalarbeitszeit von 40 Stunden: € 2.380,08
Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden: € 2.312,15
Zulagen/Zuschläge
Sonn- und Feiertagszulage, Nachtzulage, Kinderzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
in der Branche in der Regel
40 Stunden
, kann aber durch Betriebsvereinbarung einheitlich auf 38,5 Stunden gesenkt werden. Bei den ÖBB beträgt die Arbeitszeit generell 38,5 Stunden.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren
6 Wochen
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren
2 Monate
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren
3 Monate
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren
4 Monate
mehr als 25 Jahren
5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen
innerhalb von 9 Monaten
nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden. Nach Lösung des Dienstverhältnisses müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss