Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen und der Arbeitgeber:innen (in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber:innenverbände) abgeschlossen werden.
Diese Vereinbarungen gelten für die Arbeitsverhältnisse innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereiches (Branche, Gebiet, Angestellte bzw. Arbeiter:innen).
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der Betriebsinhaber:in, die z. B. Arbeitszeit, akkordähnliche Prämien und Entgelte für die Arbeitnehmer:innen regeln) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.
Auf Arbeitnehmerseite und Arbeitnehmerinnenseite werden Kollektivverträge in der Regel vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und den einzelnen Gewerkschaften (GPA, GÖD, younion, Bau-Holz, PRO-GE, Vida, GPF) verhandelt und abgeschlossen.
Kollektivverträge gelten in der Regel für eine ganze Wirtschaftsbranche.
Inhalte eines Kollektivvertrags:
Im Kollektivvertrag sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Das sind vor allem Regelungen in Bezug auf Entlohnung (Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit.
Der Zweck des Kollektivvertrags ist, für eine möglichst große Anzahl von Arbeitnehmer:innen sowie für alle Branchen und Regionen, sachgerechte Lohn- und Arbeitsbedingungen festzulegen.
Wie kommt der Kollektivvertrag zustande:
Da der Kollektivvertrag eine Vereinbarung ist, müssen Verhandlungen geführt werden, um eine Einigung zu erreichen. Damit es überhaupt zu Verhandlungen kommt, stellen in der Regel die Gewerkschaften Forderungen auf und verlangen Verhandlungen darüber.
Die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen und der Arbeitgeber:innen müssen jedoch beide bereit sein zu verhandeln, andernfalls kann kein Kollektivvertrag bzw. Änderung eines Kollektivvertrags zustande kommen.
Damit ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen bzw. ein bestehender abgeändert werden kann, müssen die Verhandlungspartner:innen inhaltlich zu einer Einigung kommen.
Häufig gibt es mehrere Verhandlungsrunden, die bis zu Streikmaßnahmen führen können.