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Was leistet der Kollektivvertrag für Sie?

Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.

Hier finden Sie dazu eine Übersichtstabelle:   

Das regeln die Kollektivverträge

Das ist in Gesetzen geregelt

Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen

Es gibt keine gesetzliche Regelung. 
Das Angestelltengesetz schreibt nur ein ortübliches oder angemessenes Entgelt vor.
Nach dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann auch Arbeit ohne Bezahlung vereinbart werden.

jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter

 Keine gesetzliche Regelung

Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten

 Keine gesetzliche Regelung

Zulagen für bestimmte Tätigkeiten

 Keine gesetzliche Regelung

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

 Keine gesetzliche Regelung

Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche 

 40 Stunden für alle

Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit)

 für alle Überstunden 50 % Zuschlag

Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von Überstundenentgelt

 Keine gesetzliche Regelung

Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen

 Keine gesetzliche Regelung

Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung

 Keine gesetzliche Regelung

arbeitsfrei  am 24. und 31. Dezember

Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage.

Anrechnung von Karenzurlauben bei der Abfertigung

 Keine gesetzliche Regelung

Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß

Anrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß

Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.)

Nur die unbedingt notwendige Zeit.

Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder

Nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung.