Mein Kollektivvertrag
Was leistet mein Kollektivvertrag für mich?
Im Kollektivvertrag werden viele Rechte von Arbeitnehmer:innen geregelt, die in keinem Gesetz verankert sind. Regelungen des Kollektivvertrages dürfen grundsätzlich durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden. Rechte und Ansprüche, die Sie sich sonst bestimmt nur sehr schwer mit Ihrem/Ihrer Arbeitergeber:in alleine ausverhandeln könnten, gelten für Sie automatisch aufgrund des Kollektivvertrages. Das stärkt von vornherein Ihre Position gegenüber dem/der Arbeitgeber:in.
In unserer Übersicht „Das leistet der Kollektivvertrag für Sie“ können Sie sehen, was im Kollektivvertrag geregelt ist und was im Gesetz.
Hier die wichtigsten Inhalte von Kollektivverträgen auf einen Blick:
- Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit in Ihrer Branche.
- Überstundenregelungen und deren Abgeltung
- Bezahlung von Zulagen (z. B. Schmutzzulagen, Zulagen für Bildschirmarbeit, Erschwerniszulagen)
- Einstufung in ein Gehaltsschema, daraus resultierende Mindestentlohnung und z. B. Vorrückungen
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld