Was leistet der Kollektivvertrag für mcih?
Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.
Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind. | Das ist in Gesetzen geregelt |
Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen | Es gibt keine gesetzliche Regelung. Das Angestelltengesetz schreibt nur ein ortübliches oder angemessenes Entgelt vor. Nach dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann auch Arbeit ohne Bezahlung vereinbart werden. |
jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter | Keine gesetzliche Regelung |
Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten | Keine gesetzliche Regelung |
Zulagen für bestimmte Tätigkeiten | Keine gesetzliche Regelung |
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld | Keine gesetzliche Regelung |
Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche | 40 Stunden für alle |
Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit) | für alle Überstunden 50 % Zuschlag |
Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von Überstundenentgelt | Keine gesetzliche Regelung |
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen | Keine gesetzliche Regelung |
Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung | Keine gesetzliche Regelung |
arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember | Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage. |
Anrechnung von Karenzurlauben bei der Abfertigung | Keine gesetzliche Regelung |
Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß | Anrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß |
Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.) | Nur die unbedingt notwendige Zeit. |
Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder | Nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung. |