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Was leistet der Kollektivvertrag für mcih?

Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.

Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.Das ist in Gesetzen geregelt
Mindestlöhne und -gehälter, LehrlingsentschädigungenEs gibt keine gesetzliche Regelung. 
Das Angestelltengesetz schreibt nur ein ortübliches oder angemessenes Entgelt vor.
Nach dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann auch Arbeit ohne Bezahlung vereinbart werden.
jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter

 Keine gesetzliche Regelung

Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten

 Keine gesetzliche Regelung

Zulagen für bestimmte Tätigkeiten

 Keine gesetzliche Regelung

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

 Keine gesetzliche Regelung

Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche 40 Stunden für alle
Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit) für alle Überstunden 50 % Zuschlag
Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von ÜberstundenentgeltKeine gesetzliche Regelung
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an SonntagenKeine gesetzliche Regelung

Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung

Keine gesetzliche Regelung

arbeitsfrei  am 24. und 31. Dezember

Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage.
Anrechnung von Karenzurlauben bei der AbfertigungKeine gesetzliche Regelung
Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und UrlaubsausmaßAnrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß
Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.)

Nur die unbedingt notwendige Zeit.

Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und KilometergelderNur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung.