Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien
gilt ab 1. November 2018
für Dienstverhältnisse bei Fachärzten für Kinder und Jugendheilkunde sowie Gruppenpraxen von Fachärzten für Kinder und Jugendheilkunde
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien
abgeschlossen am 21. September 2018 zwischen der
Ärztekammer für Wien, Kurie der niedergelassenen Ärzte, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12 und der
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistung, Kinder- und Jugendwohlfahrt, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Räumlich/Fachlich/Persönlich:
Durch diesen Kollektivvertrag werden Dienstverhältnisse bei Fachärztinnen für Kinder und Jugendheilkunde sowie Gruppenpraxen von Fachärztinnen für Kinder und Jugendheilkunde geregelt.
Zeitlich:
Der Kollektivvertrag gilt ab
1. November 2018
.
II. Erweiterte Arbeitszeitzulagen für Kinderärztinnen
Es wird vereinbart, dass aufgrund des erhöhten Auftretens von Erkrankungen im Kinder- und Jugendalter Fachärztinnen für Kinder und Jugendheilkunde ihre Angestellten zeitlich begrenzt auch am Wochenende beschäftigen dürfen.
Es handelt sich bei diesen anlassbezogenen Öffnungszeiten nicht um Normalarbeitszeit. Es entstehen für diesen Zeitraum in jedem Fall, auch für Teilzeitbeschäftigte, Überstunden gemäß V. (3 u. 4) des Kollektivvertrags für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien mit Geltungsbeginn 1. Jänner 2019.
Für Angestellte in Gruppenpraxen mit regulärer Arbeitszeit am Wochenende gelten die Bestimmungen des Abschnitts IIIa. des Kollektivvertrags für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien mit Geltungsbeginn 1. Jänner 2019.
Es gilt jeweils der höchste Zuschlag (keine Kumulierung).
III. Wochenend- und Feiertagsruhe
Die Wochenend- und Feiertagsruhe regelt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ersatzruhe ist zu gewähren und im Vorhinein zu vereinbaren.
Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, dass bei Fachärztinnen für Kinder und Jugendheilkunde sowie Gruppenpraxen von Fachärztinnen für Kinder und Jugendheilkunde, eine Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen zulässig (§ 12a ARG) ist.
Wenn Arbeitgeberinnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sind die Anzahl der Angestellten und die jeweiligen Einsatzzeiten den Kollektivvertragsparteien zur Kenntnis zu bringen. (Arbeitgeberinnen melden es der Ärztekammer Wien, diese gibt die Information an die GPA-djp weiter)
Mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen ist in jedem Fall das Einvernehmen herzustellen. Lehnen Arbeitnehmerinnen eine solche Vereinbarung ab, so darf aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden.
Die Vereinbarung mit Arbeitnehmerinnen, welche zu diesem Zeitpunkt Überstunden erbringen, hat die Lage der Ersatzruhe zu enthalten.
IV. Schlussbestimmungen
Dieser Kollektivvertrag tritt mit
1. November 2018
in Kraft. Jeder Vertragsteil hat das Recht, den Kollektivvertrag jeweils mit mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Quartalsende mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerung des Kollektivvertrages zu führen.
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Kollektivvertrages verlieren die Bestimmungen des Kollektivvertrages vom 6. November 2015 ihre Gültigkeit.
Geschlechtsspezifische Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich nicht ausdrücklich aus einer Bestimmung anderes ergibt.
ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN |
1010 Wien, Weihburggasse 10–12 |
Der Obmann der Kurie |
Der Präsident: |
der niedergelassenen Ärzte: |
ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas SZEKERES |
VP Dr. Johannes STEINHART |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER |
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 |
Die Vorsitzende: |
Der Geschäftsbereichsleiter: |
Barbara TEIBER, MA |
Karl DÜRTSCHER |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER |
Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistung, Kinder- und Jugendwohlfahrt |
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 |
Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende: |
Der Wirtschaftsbereichssekretär: |
Klaus ZENZ |
Georg GRUNDEI diplômé |