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Österreichische Bundesbahnen / Lehrlingsentschädigung kaufm. Berufe / Beilage

Kollektivvertrag


Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen für die Lehrberufe Mobilitätsservicekauffrau/-mann, Bürokauffrau/-mann und Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassistent

(15. Abänderung)
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz // Gewerkschaft vida

Der am 19.08.2004 mit Wirksamkeit vom 1.01.2004 zwischen der
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen,
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida,
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
abgeschlossene Kollektivvertrag über die Lehrlingsentschädigung für die Lehrberufe Mobilitätsservicekauffrau/-mann und Bürokauffrau/-mann bei den Österreichischen Bundesbahnen wird mit Wirksamkeit vom
01.07.2019
wie folgt abgeändert:


1.  Die Bezeichnung des Kollektivvertrags wird von “Kollektivvertrag Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen für die Lehrberufe Mobilitätsservicekauffrau/-mann, Bürokauffrau/-mann und Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassistent” auf “Kollektivvertrag Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen für die Lehrberufe Mobilitätsservicekauffrau/-mann, Bürokauffrau/-mann und Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassistent und E-Commerce-Kauffrau/E-Commerce-Kaufmann” geändert.
2.  In § 1 wird der persönliche Geltungsbereich des Kollektivvertrags wie folgt geändert:
“Persönlich:
Für alle Lehrlinge, die in einem Lehrverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen oder einer gemäß dem Bundesbahnenstrukturgesetz (BGBl. I Nr. 138/2003) aus den ÖBB hervorgegangenen Unternehmung, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich des Fahcverbandes der Schinenbahnen fallen, stehen un in die den Lehrberuf Mobilitätsservicekauffrau/-mann oder Bürokauffrau/-mann, und Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassitent oder E-Commerce-Kauffrau/E-Commerce-Kaufmann erlernen.”
3.  § 2 lautet:
“§ 2 Lehrlingsentschädigung
Dem Lehrling gebührt eine Lehrlingsentschädigung in folgendem Ausmaß:
im 1. Lehrjahr: € 545,28
im 2. Lehrjahr: € 706,20
im 3. Lehrjahr: € 998,98.”
4.  Alle übrigen Punkte des Kollektivvertrages bleiben unberührt.



Wien, am 19. Juni 2019
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Schienenbahnen
Der Obmann Der Geschäftsführer
KR Dr. Thomas Scheiber Mag. Robert Woppel
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
Der Vorsitzende Der Vorsitzende des Fachbereits Eisenbahn
Roman Hebenstreit Günter Blumenthaler
Der Bundesgeschäftsführer Der Vorsitzende Stellvertreter Fachbereich Eisenbahn
Bernd Brandstetter Roman Hebenstreit