Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK
Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen für den Lehrberuf der/des Mobilitätsservicekauffrau/-mann
(4. Abänderung)
Der am 19.8.2004 mit Wirksamkeit vom 1.1.2004 zwischen der
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1050 Wien, Margaretenstraße 166,
abgeschlossene Kollektivvertrag über die Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf der/des Mobilitätsservicekauffrau/-mann bei den Österreichischen Bundesbahnen wird mit Wirksamkeit vom 1.7.2009 wie folgt abgeändert:
Änderung § 1 - Geltungsbereich
§ 1 lautet:
Dieser Kollektivvertrag gilt
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
Fachlich:
Für die
a)
gemäß Bundesbahngesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 138/2003 aus den Österreichischen Bundesbahnen hervorgegangenen Unternehmen oder
b)
die im Bundesbahngesetz idgF angeführten Unternehmen oder
c)
deren Rechtsnachfolger oder
d)
Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einem der Unternehmen hervorgegangen sind,
soweit das Unternehmen Mitglied des Fachverbandes der Schienenbahnen ist.
Persönlich:
Für alle Lehrlinge, die in einem Lehrverhältnis zu einem
a)
gemäß Bundesbahngesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 138/2003 aus den Österreichischen Bundesbahnen hervorgegangenen Unternehmen oder
b)
die im Bundesbahngesetz idgF angeführten Unternehmen oder
c)
deren Rechtsnachfolger oder
d)
Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einem der Unternehmen hervorgegangen sind,
stehen, soweit dieses Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes der Schienenbahnen ist, und die den Lehrberuf Mobilitätsservicekauffrau/-mann erlernen.