Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen dem
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie
einerseits und dem
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Artikel V Änderungen des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Dieser Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Vorarlberg) vom 2. April 1985, gültig ab 1. April 1985 wird mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2016 wie folgt abgeändert:
1.
Im § 3 Abs (5) wird für Angestellte der Verwendungsgruppen I–Va, sowie der Meistergruppen das Taggeld von € 48,43 auf € 49,11 erhöht.
2.
Im § 4 Abs (4) wird die Trennungskostenentschädigung von € 20,36 auf € 20,65 erhöht.
3.
Die im § 5 (1) enthaltenen Messegelder werden wie folgt geändert:
Für Angestellte aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen wird das Messegeld von € 22,44 auf € 22,75 erhöht.