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Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen dem

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie

einerseits und dem

ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


Artikel V Änderungen des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Dieser Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Vorarlberg) vom 2. April 1985, gültig ab 1. April 1985 wird mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2016 wie folgt abgeändert:
1.  Im § 3 Abs (5) wird für Angestellte der Verwendungsgruppen I–Va, sowie der Meistergruppen das Taggeld von € 48,43 auf € 49,11 erhöht.
2.  Im § 4 Abs (4) wird die Trennungskostenentschädigung von € 20,36 auf € 20,65 erhöht.
3.  Die im § 5 (1) enthaltenen Messegelder werden wie folgt geändert:
Für Angestellte aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen wird das Messegeld von € 22,44 auf € 22,75 erhöht.