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Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen dem

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie

einerseits und dem

ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


Artikel VI Änderungen des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Zusatzkollektivvertrag betreffend Auslandsdienstreisen

Dieser Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs vom 17. März 1998, gültig ab 1. Juli 1998 wird mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2015 wie folgt abgeändert:
Im § 7 dieses Kollektivvertrages wird der bis dato gültige Absatz (3) umbenannt in Absatz (2a).
Im § 7 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, der lautet:
“(3)  Bei Reisen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Stand 1. 11. 2001 sowie in die Schweiz und Liechtenstein gebühren Tages- und Nächtigungsgelder zumindest im Ausmaß der für Inlandsreisen vorgesehenen Sätze, soweit sich daraus ein höherer Anspruch ergibt.
Diese Regelung gilt für Dienstreisen, die nach dem 1. April 2015 beginnen.“