Textilindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die IST-Gehälter/-Löhne und kollektivvertraglichen Mindestgehälter/-löhne steigen ab 1. Juni 2020 um 1,60 %.
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Die Lehrlingsentschädigungen (Tabelle I und II) steigen per 1. Juni 2020 um 1,60 %
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Einmalige Corona-Zulage von 150 Euro
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Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 1,60 %.
Laufzeit: bis 31.03.2021
Geltungsbeginn: 1.4.2020
Mindestlohn/Mindestgehalt
Mindestlohn: € 1.545, 52
Mindestlohn Vorarlberg: € 1518,55
Zulagen
Zuschlag für Arbeiten an Sonntagen 100 %.
Zuschlag für Arbeiten an Feiertagen laut Arbeitsruhegesetz.
Nachtschichtzulage zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr von 30 % für ständige und 20 % für wechselnde Tag-/NachtschichtarbeiterInnen.
Erfolgsprämie für Lehrlinge bei Lehrabschlussprüfung mit gutem bzw. ausgezeichnetem Erfolg (€ 200,00 / € 250,00).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche seit 16.3.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, ist für ihren besonderen Einsatz und die außergewöhnliche Arbeitsbelastung durch Covid-19 eine einmalige Corona-Zulage gemäß §124b Z. 350 lit. a EStG i.V.m. § 49 Abs. 3 Z. 30 ASVG in der Höhe von 150,- Euro bis spätestens 30.9.2020 auszuzahlen.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschläge: 50 %, zwischen 20:00 und 6:00 Uhr 100 %.
Kündigungsfristen
Die ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, innerhalb der das Arbeitsverhältnis jederzeit beiderseits mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden kann. Nach vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist für beide Teile 14 Tage.
Für durch den/die Arbeitgeber/in ausgesprochene Kündigungen beträgt die Kündigungsfrist nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von
nach 2 Jahren |
5 Wochen |
nach 5 Jahren |
6 Wochen |
nach 15 Jahren |
8 Wochen |
nach 25 Jahren |
10 Wochen. |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
erlöschen allgemein, wenn sie nicht
innerhalb von 6 Monaten nach Abrechnung des Lohnzahlungszeitraumes, in dem sie entstanden sind, schriftlich oder mündlich geltend gemacht wurden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften