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Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Textilindustrie Österreichs

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten

Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

andererseits.


Artikel V Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen
Der Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Stickereiindustrie Vorarlbergs) vom 17.03.1999 wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2006 wie folgt abgeändert:
Die Tabelle des § 2 Abs. 3 erhält folgende Werte:
”Im SInne des Abs. 1 gefahrene Kilometer im Kalenderjahr (ab 01.04.2003):
bis 15.000 € 0,356
über 15.000 € 0,334

Diese Staffelung gilt für ab 1.4.2003 gefahrene Kilometer.
Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1.4.2006 wie folgt:
bis 15.000 € 0,376
über 15.000 € 0,354

Diese Staffelung gilt für ab 1.4.2006 gefahrene Kilometer.”


Artikel VI Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie
§ 4 Abs. 4 – Normalarbeitszeit – erhält eine Ziffer 8 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
(8)  „Für ab dem 01.04.2006 beginnende Durchrechnungszeiträume gilt: Ist am Ende des Durchrechnungszeitraumes der Zeitausgleich nicht vollständig erfolgt, können Zeitsalden im Ausmaß von bis zu 40 Stunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden.“