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Bundestheaterholding / Pensionskassenzusage / Rahmen

Kollektivvertrag Pensionskassenzusage



Kollektivvertrag Pensionskassenzusage
abgeschlossen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige,
mit dem eine Pensionskassenzusage im Sinne des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBL. Nr. 282/1990, für die im Bereich des Bundestheaterkonzerns beschäftigten Vertragsbediensteten gemäß Vertragsbedienstetengesetz 1948 erteilt wird.
Redaktionelle Anmerkungen Siehe: Bundesbedienstete / Pensionskassenzusage


I.
Für die am 1. September 1999 im Bereich der Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH sowie Theaterservice GmbH beschäftigten Vertragsbediensteten gemäß Vertragsbedienstetengesetz 1948, die an diesem Tag den Entlohnungsschemata v und h angehört haben, findet der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete des Budnes, abgeschlossen zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, Himmelpfortgasse 4-8, 1010 Wien, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, in der Fassung vom 1. Jänner 2000, Anwendung.
Redaktionelle Anmerkungen Beachte die Änderungsvereinbarung vom 17.06.2010 mit Geltungsbeginn 01.01.2010 betreffend § 7 Abs. 5 des o.g. Kollektivvertrages.


II.
Dieser Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2000 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 30. Oktober 2002
Für die
Bundestheater-Holding GmbH
(Geschäftsführer)
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe
Vorsitzender Zentralsekretär
Für die Sektion Bühnenangehörige
Präsident Sekretär