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Bundestheaterholding / Beilage

Kollektivvertrag Änderung Rahmen Neuer § 36a Ferialpraktikanten



Kollektivvertrag Änderung Rahmen Neuer § 36a Ferialpraktikanten
Kollektivvertrag, mit dem der Kollektivvertrag für Angestellte im Gesamtbereich der Bundestheater-Holding GmbH vom 11. November 2002 wie folgt geändert wird:
1.  Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:
"§ 36a
Ferialpraktikanten
(1)
Ferialpraktikanten sind Dienstnehmer, die
a)
als Ersatz für die Zeit einer Abwesenheit von ständig beschäftigten Dienstnehmern dieser Gesellschaft, oder
b)
als Hilfskraft zu Zwecken der eigenen Ausbildung

in ein Dienstverhältnis von höchstens dreimonatiger Dauer pro Spieljahr aufgenommen werden.
(2)
Ferialpraktikanten gebührt abweichend von § 27 ein Monatsbezug im Ausmaß von 60 v.H. des jeweiligen Monatsbezuges der Verwendungsgruppe I, Stufe 1."
2.  Dieser Kollektivvertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 23. Juli 2004

Für die
Bundestheater-Holding GmbH
Dr. Georg Springer
Geschäftsführer
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Dr. Herbert Stegmüller Peter Paul Skrepek
Zentralsekretär Vorsitzender
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion Bühnenangehörige
Mag. Sabine Sahab Prof. Fritz Peschke
Sekretärin Präsident