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Metallbereich / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Ist-Verträge der abschließenden Fachverbände im vorliegenden Kollektivvertrag konsolidiert.
Ist-Abschluss 2016
abgeschlossen zwischen den Fachverbänden der
Fahrzeugindustrie,
Gießereiindustrie,
Maschinen- und Metallwarenindustrie,
NE-Metallindustrie,

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

andererseits.


V. Änderungen von rahmenrechtlichen Bestimmungen
1.  § 9b wird im Absatz 1 hinzugefügt:
„Abweichend davon, gilt für alle übrigen im Abs 1 und 2 genannten Ansprüche:
Elternkarenzen, die nach dem 1. 11. 2016 geendet haben, werden auf dienstzeitabhängige Ansprüche, zur Gänze angerechnet.“
2.  § 15 wird in Punkt 61 c ergänzt um:
„Zusätzliche Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels, die Lehrlingen durch die Anreise zur bzw. Abreise von der in Internatsform geführten Berufsschule bis zu einmal pro Kalenderwoche nachweislich entstehen, sind vom Unternehmen zu ersetzen. Auf diesen Anspruch können die dem Lehrling gebührenden Förderungen angerechnet werden. Voraussetzung für diesen Anspruch auf Fahrtkostenersatz ist der Bezug der Familienbeihilfe. Bei Verringerung oder Wegfall öffentlicher Förderungen für derartige Fahrtkosten, bleibt der anteilige Fahrtkostenersatz unverändert. Auf Verlangen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin sind entsprechende Belege vorzulegen.“
3.  § 15 Lehrlinge wird wie folgt abgeändert:
„Lehrlingsentschädigung
(61) 
a)
Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Sinne des § 2 Abs 1 beträgt ab 1. November 2016 im
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 601,32 € 804,78
2. Lehrjahr € 806,26 € 1.081,12
3. Lehrjahr € 1.091,49 € 1.344,76
4. Lehrjahr* € 1.475,86 € 1.563,10
* Gilt für Lehrlinge in Lehrberufen, in denen eine mehr als dreijährige Lehrzeit in den geltenden Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist.”