Metallbereich / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich,
Fachverbände
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 1,45 %
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,45 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um 1,45 %
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,45%
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 2.029,00
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.328,44 bis 3.003,80
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 3.439,42 bis € 6.654,42
Lehrlingsentschädigungen
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Tabelle I |
Tabelle II |
1. Lehrjahr |
€ 749,49 |
€ 967,83 |
2. Lehrjahr |
€ 959,01 |
€ 1.253,97 |
3. Lehrjahr |
€ 1.254,67 |
€ 1.526,48 |
4. Lehrjahr* |
€ 1.656,75 |
€ 1.750,37 |
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.
Zulagen
z. B. SEG-Zulagen, Schichtzulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Für AG:
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Für AN: 1 Monat,
Achtung: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Bestimmte Ansprüche (z. B. Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne des § 5) müssen
binnen 6 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
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Verteilungsvolumen: Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen eröffnet eine neue Möglichkeit, Entgelt innerbetrieblich nach dem Willen der betrieblichen Sozialpartner “anders” und wenn möglich “gerechter” zu verteilen.
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Freizeitoption in der Fahrzeugindustrie: Der Kollektivvertrag sieht vor, dass anstelle der IST-Erhöhung durch Betriebsvereinbarung den einzelnen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit eröffnet wird, statt der IST-Erhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren.