Bundestheaterholding / Pensionskassenzusage / Zusatz
Änderungsvereinbarung zum Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der
Bundestheater-Holding GmbH
und der
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige,
mit der eine Pensionskassenzulage im Sinne des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, für die im Bereich des Bundestheaterkonzerns beschäftigten Vertragsbediensteten gemäß Vertragsbedienstetengesetz 1948 erteilt wird.
Redaktionelle Anmerkungen
Siehe: Bundesbedienstete / Pensionskassenzusage
I.
Für die am 1. September 1999 im Bereich der Bundestheater GmbH beschäftigten Vertragsbediensteten gemäß Vertragsbedienstetengesetz 1948, die an diesem Tag den Entlohnungsschemata v und h angehört haben, findet der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete des Bundes, abgeschlossen zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, Himmelpfortgasse 4-8, 1010 Wien, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, in der Fassung vom 1. Jänner 2000, mit folgender Änderung Anwendung:
§ 7 Abs. 5 des o.g. Kollektivvertrages lautet nunmehr wie folgt:
(5) Die Überweisung der Beiträge an die Pensionskasse hat monatlich im Nachhinein zu erfolgen. Fälligkeitstermin ist jeweils der
15.
des Folgemonats.
II.
Diese Änderung tritt rückwirkend mit 01.01.2010 in Kraft und ersetzt die entsprechenden Bestimmungen des o.a. Kollektivvertrages.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 17. Juni 2010
Für die Bundestheater-Holding GmbH |
Geschäftsführer Dr. Georg SPRINGER |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport und freie Berufe Maira-Theresienstraße 11, 1090 Wien |
Geschäftsführung |
Ing. Christian MEIDLINGER |
Angela LUEGER |
Vorsitzender |
Leitende Referentin |