Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Wiener Bühnenverein und der Republik Österreich (Österreichischer Bundestheaterverband) einerseits
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe andererseits
I.
Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, dass, für alle ausschliesslich im Bereich der Österreichischen Bundestheater geltenden Kollektivverträge, der Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung für das Kalenderjahr 1999 bis zum 30. Juni 1999, für den Kollektivvertrag für die Ballettmitglieder der Österreichischen Bundestheater (Bundestheater-Ballettkollektivvertrag) bis zum 15. März 1999 erstreckt wird.
II.
Ausgenommen hievon sind der Kollektivvertrag für das technische Personal im Gesamtbereich der Bundestheater, das Zusatzabkommen zum Kollektivvertrag für Bühnenangehörige der Wiener Privattheater vom 1. September 1984, womit eine Arbeitszeitregelung für Proben des künstlerischen Personals des Burgtheaters getroffen wird, die Betriebsvereinbarung, mit der die Arbeitszeit des darstellenden künstlerischen Personals der zentralen Stellen geregelt wird sowie der Kollektivvertrag, mit dem die Sonderzahlungen für die gegen Monatsbezug mit Bühnendienstvertrag verpflichteten Bundestheaterbediensteten geregelt wird.
III.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Für die fristgerechte Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgebend.