Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Textilindustrie Österreichs
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
andererseits.
Artikel V Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen
Der Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Stickereiindustrie Vorarlbergs) vom 17.03.1999 wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2006 wie folgt abgeändert:
Die Tabelle des § 2 Abs. 3 erhält folgende Werte:
”Im SInne des Abs. 1 gefahrene Kilometer im Kalenderjahr (ab 01.04.2003):
bis 15.000 |
€ 0,356 |
über 15.000 |
€ 0,334 |
Diese Staffelung gilt für ab 1.4.2003 gefahrene Kilometer.
Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1.4.2006 wie folgt:
bis 15.000 |
€ 0,376 |
über 15.000 |
€ 0,354 |
Diese Staffelung gilt für ab 1.4.2006 gefahrene Kilometer.”
Artikel VI Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie
§ 4 Abs. 4 – Normalarbeitszeit – erhält eine Ziffer 8 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
(8)
„Für ab dem 01.04.2006 beginnende Durchrechnungszeiträume gilt: Ist am Ende des Durchrechnungszeitraumes der Zeitausgleich nicht vollständig erfolgt, können Zeitsalden im Ausmaß von bis zu 40 Stunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden.“