Alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge der JBA (ausgenommen FerialpraktikantInnen)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2014 in der Fassung vom 1. Februar 2023
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
•
Anhebung der Monatsentgelte und Zulagen um 7,15 %, mindestens € 170,00, Zulagen + 7,32%, ab 1.2.2023
•
Verbesserungen im Rahmenrecht:
•
6. Urlaubswoche
ab dem 43 Lebensjahr bei einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit!
•
Eine
zusätzliche Urlaubswoche
für begünstigt Behinderte!
•
Einführung von
4 zusätzlichen Gehaltstufen
, um nach der 8. Stufe auch weiter vorzurücken!
•
Beibehaltung
der gegenüber dem Gesetz verbesserten Regelungen bei der
Pflegefreistellung
im KV
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 2.285,70 bis 3.686,60 (VG 1-1b)
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.521,70 bis 5.264,00 (VG 1c-VG 3a)
Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.276,90 bis 5.765,70 (VG 4)
Zulagen
Leitungs- und Funktionszulagen, Gefahrenzulage, Nachtzuschlag (22:00 – 6:00 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag, Rufbereitschaft.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstunden:
grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Zuschlag 50%; während der Nachtzeit (s.o.) sowie an Sonn- und Feiertagen 100%
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn:
Verweis auf § 20 AngG
Arbeitgeber:
Keine Sonderregelungen, außer bei Beschäftigten, die nicht unter das AngG fallen K-Frist von 4 Wochen, nach 3 Jahren Beschäftigung zum selben AG auch Regelungen wie § 20 AngG.
Verfall von Ansprüchen
Verfallsklausel 6 Monate
Andere soziapolitische Errungenschaften
(zB. Anrechnung Karenzzeiten, Zahlungen im Krankheitsfall,..)
Anrechnung von (nicht nur) facheinschlägigen Vordienstzeiten sowie Kindererziehungszeiten bis max. 10 Jahren
Papamonat
Sabbatical
Altersteilzeit
Anrechnung von Karenzurlauben nach MSchG/VKG bis zu 1 Jahr pro Kind