KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge der JBA (ausgenommen FerialpraktikantInnen)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2014 in der Fassung vom 1. Februar 2024
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.494,80 bis 4.023,90 (VG 1-1b)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.752,40 bis 5.745,70 (VG 1c-VG 3a)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.576,70 bis 6.923,30 (VG 4)
Zulagen
Leitungs- und Funktionszulagen, Gefahrenzulage, Nachtzuschlag (22:00 – 6:00 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag, Rufbereitschaft.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstunden:
grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Zuschlag 50%; während der Nachtzeit (s.o.) sowie an Sonn- und Feiertagen 100%
Kündigungsfristen
Arbeitnehmer:in:
Verweis auf § 20 AngG
Arbeitgeber:
Keine Sonderregelungen, außer bei Beschäftigten, die nicht unter das AngG fallen K-Frist von 4 Wochen, nach 3 Jahren Beschäftigung zum selben AG auch Regelungen wie § 20 AngG.
Verfall von Ansprüchen
Verfallsklausel 6 Monate
Andere soziapolitische Errungenschaften
(zB. Anrechnung Karenzzeiten, Zahlungen im Krankheitsfall,..)
- Anrechnung von (nicht nur) facheinschlägigen Vordienstzeiten sowie Kindererziehungszeiten bis max. 10 Jahren
- Papamonat
- Sabbatical
- Altersteilzeit
- Anrechnung von Karenzurlauben nach MSchG/VKG bis zu 1 Jahr pro Kind