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Metallbereich / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich,
Fachverbände
  • Gießereiindustrie
  • Metallindustrie
  • Maschinen- und Stahlbauindustrie
  • Fahrzeugindustrie
  • Eisen- und Metallwarenindustrie


Geltungsbeginn
01.11.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 1,45 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,45 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um 1,45 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,45%


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 2.029,00
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.328,44 bis 3.003,80
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 3.439,42 bis € 6.654,42


Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 749,49 € 967,83
2. Lehrjahr € 959,01 € 1.253,97
3. Lehrjahr € 1.254,67 € 1.526,48
4. Lehrjahr* € 1.656,75 € 1.750,37

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen
z. B. SEG-Zulagen, Schichtzulagen


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %


Kündigungsfristen
Für AG:
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach 2. Jahren 2 Monate
nach 5. Jahren 3 Monate
nach 15 Jahren 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate

Für AN: 1 Monat, Achtung: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Bestimmte Ansprüche (z. B. Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne des § 5) müssen binnen 6 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Verteilungsvolumen: Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen eröffnet eine neue Möglichkeit, Entgelt innerbetrieblich nach dem Willen der betrieblichen Sozialpartner “anders” und wenn möglich “gerechter” zu verteilen.
  • Freizeitoption in der Fahrzeugindustrie: Der Kollektivvertrag sieht vor, dass anstelle der IST-Erhöhung durch Betriebsvereinbarung den einzelnen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit eröffnet wird, statt der IST-Erhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren.