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Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie / ZKV Überstunden iSd § 7 Abs. 1 AZG / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


zu Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 1 AZG
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER ESSIGINDUSTRIE

VERBAND DER ESSENZENINDUSTRIE

VERBAND DER SPIRITUOSENINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
Räumlich
:
Für alle Bundesländer der Republik Österreich.
Fachlich
:
Für alle Betriebe des Fachverbandes, welche Essenzen, Gärungsessig bzw. Spirituosen erzeugen, soferne die Herstellung dieser Produkte jahresumsatzmäßig überwiegt.
Persönlich
:
Für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestellten-versicherungspflicht unterliegen.


II. Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 1 AZG
1.  Für die 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag wird, sofern es sich um eine 3. oder 4. Überstunde handelt, ein 100%iger Zuschlag bezahlt.
Diese Überstunden müssen ausdrücklich angeordnet sein.
2.  Bei Zusammentreffen dieses Zuschlages mit anderen kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Zuschlägen gilt jeweils nur der Höchste.
3.  Auf betrieblicher Ebene bestehende Regelungen und Zuschläge sind auf diese kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen voll anrechenbar.
4.  Werden in einer Arbeitswoche mehr als 50 Stunden gearbeitet, so gebührt ab der 51. Arbeitsstunde, sofern es sich um eine angeordnete Überstunde handelt, ein Zuschlag in der Höhe von 100 %. Dieser Punkt gilt nicht bei Gleitzeit.
5.  Abweichende Regelungen zu den Punkten 1. bis 5. – auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungünstigere – sind über Betriebsvereinbarung möglich.


III. Geltungsbeginn / - ende
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Jänner 2024
in Kraft und mit
31. Dezember 2024
außer Kraft.



Wien, am 15. Jänner 2024
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführerin
KR DI Johann Marihart Mag. Katharina Kossdorff
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundesgeschäftsführer
Reinhold Binder Peter Schleinbach
Fachexpertin
Bianca Reiter