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Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie / ZKV Kostenersatz - Berufsschule / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


KOSTENERSATZ FÜR ERMÄSSIGUNGSAUSWEISE FÜR DIE FAHRT ZUR BERUFSSCHULE
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER ESSIGINDUSTRIE

VERBAND DER ESSENZENINDUSTRIE

VERBAND DER SPIRITUOSENINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
Räumlich
:
Für alle Bundesländer der Republik Österreich.
Fachlich
:
Für alle Betriebe des Fachverbandes, welche Essenzen, Gärungsessig bzw. Spirituosen erzeugen, soferne die Herstellung dieser Produkte jahresumsatzmäßig überwiegt.
Persönlich
:
Für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestellten-versicherungspflicht unterliegen.


II. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Jänner 2019
in Kraft.


III.
Der Lehrbetrieb ersetzt jenen Lehrlingen, deren Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt als ihr Lehrbetrieb, die Kosten für jene/n Ermäßigungsausweis/e (z.B. ÖBB-Vorteilscard, Top Jugendticket), der/die notwendig ist/sind um die Berufsschule vergünstigt zu erreichen.



Wien, am 21. März 2019
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann Marihart Mag. Katharina Kossdorff
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Pro-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer Wimmer Peter Schleinbach
Fachexperte
Anton Hiden