1.
Entgeltschema A - Fahrdienst:
In das Entgeltschema A - Fahrdienst werden alle
Arbeitnehmer
des Fahrbetriebes und der dem Fahrbetrieb angeschlossenen stationären Bereiche, sowie zentralen Verwaltung eingereiht.
Gruppe R00S
Reinigung Technische Service
Mitarbeiter
(RTS)
Kunsttext
KV vom 30.09.2015 / gilt ab 01.07.2015
Ein/e Reinigung Technische Service
MitarbeiterIn
ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und welche/r nicht in Fernverkehr-fahrenden
Verkehrsmitteln
tätig ist, sondern vorwiegend in ortsfesten Einrichtungen und/oder auf Verkehrsfahrzeugen (wie in Schienenfahrzeugen, Bussen, Schiffen, Flugzeugen, ...) im In- und Ausland überwiegend verschiedene Reinigungsleistungen oder diverse Service
Tätigkeiten
oder ähnliche
Tätigkeiten
erbringt, welche keine oder geringe Vorkenntnisse erfordern.
Ende
Kunsttext
KV vom 04.08.2011 / gilt ab 01.07.2011
Gruppe R00:
MinibarverkäuferIn:
Ein/e MinibarverkäuferIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Tages-Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und Ausland überwiegend als Minibarverkäufer (ohne fachliche Ausbildung) tätig ist und verschieden Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen erbringt.
Gruppe R01:
StewardEss:
Ein/e StewardEss ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt, eine fachliche Ausbildung absolviert hat, überwiegend in fahrenden Tages-Zügen tätig ist, überwiegend verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss oder Teamchef aber auch unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen (in begrenzter Form) erbringt.
ZugschaffnerIn:
Ein/e ZugschaffnerIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt, eine Zugschaffnerausbildung absolviert hat, und überwiegend in fahrenden Tages-Zügen, überwiegend verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss oder Teamchef aber auch unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen, und darüber hinaus
Sicherheits-
und Kontrollaufgaben als ZugschaffnerIn gemäß Ausbildung erbringt.
Ende
Kunsttext
KV vom 30.09.2015 / gilt ab 01.07.2015
Tageszug-TeamchefIn:
Ein/e Tageszug-TeamchefIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Tag-Zügen verschiedene Serviceleistungen als Tageszug-TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug mit mindestens einer/m anderen
Mitarbeiter
/in der Gruppe R00 und/oder R01 führt.
Gruppe R01T
Tageszug-TeamchefIn:
Ein/e Tageszug-TeamchefIn ist ein/e
Arbeitnehmer
/in, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Tag-Zügen verschiedene Serviceleistungen als Tageszug-TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug einer/m anderen
Mitarbeiter
/in der Gruppe R00 und/oder R01 führt. Die Einreihung in die Gruppe R01T erfolgt nur ab mindestens 1 Jahr ausschließlicher
Teamcheftätigkeit
und kann auch für die Dauer der
Teamcheftätigkeit
befristet werden.
Ende
Kunsttext
KV vom 28.08.2012 / gilt ab 01.07.2012
Gruppe 00:
Stationäre/r
MitarbeiterIn
:
Ein/e stationäre/r
MitarbeiterIn
ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und welche/r nicht in fahrenden Züge tätig ist, sondern ausschließlich in ortsfesten Einrichtungen und/oder auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und Ausland überwiegend verschiedene Hilfs-, Lager-, Belieferungs- und/oder Reinigungsleistungen überwiegend im Schlaf- und Liegewagen oder ähnliche
Tätigkeiten
(z.B. Hilfskoch oder Küchenpersonal, ...) erbringt, welche keine oder geringe Vorkenntnisse erfordern.
Ende
Kunsttext
KV vom 06.11.2014 / gilt ab 01.07.2014
Nacht StewardEss:
Ein/e Nacht StewardEss-Service ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angstelltengesetz fällt und in fahrenden Nacht-Zügen überwiegend verschiedene Serviceleistungen erbringt sowie ständig (=mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, auf welchem zusätzlich zu den Serviceleistungen auch fallweise unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen (in begrenzter Form) anfallen.
Ende
HousekeeperIn:
Ein/e HousekeeperIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Nacht-Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und Ausland überwiegend verschiedene Hilfs- und Reinigungsleistungen erbringt.
Housekeeper-StewardEss:
Ein/e Housekeeper-StewardEss ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Nacht-Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und Ausland überwiegend verschiedene Hilfs- und Reinigungsleistungen erbringt, sowie ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, auf welchem zusätzlich zu den
Reinigungstätigkeiten
auch Service-Leistungen in fahrenden Nacht-Zügen erbracht werden.
Kunsttext
KV vom 06.11.2014 / gilt ab 01.07.2014
Gruppe 01AR:
In Gruppe 01AR werden ab 01.07.2014 alle
Arbeitnehmer
der Gruppe 01, die nicht unter das Angestelltengesetz fallen, eingereiht.
Logistikkraft:
Eine Logistikkraft ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche
Tätigkeiten
durchführt, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt sind, welcher höherwertige Kenntnisse (zB LKW-Führerschein) erfordern und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (zB
VorarbeiterIn
) beinhaltet.
Fachkraft Stationärer Bereich:
Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Produktion,
Küchentätigkeit
, Belieferungs-, Lager-, oder ähnliche
Tätigkeiten
durchführt, welche/r ständig auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, welche/r höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...)
mitbringt
und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B.
Teamleiter
,
Küchenleiter
, ...) beinhaltet.
Housekeeper-StewardEss:
Betrifft alle
Arbeitnehmer
, die bis 01.07.2014 in Gruppe 01 eingereiht waren und nicht unter das Angestelltengesetz fallen.
Ende
Gruppe 01:
Kunsttext
KV vom 06.11.2014 / gilt ab 01.07.2014
Nacht-ZugschaffnerIn bzw. ZugführerIn:
Ein/e Nacht-ZugschaffnerIn bzw. ZugführerIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und eine entsprechende Ausbildung und Prüfung zur ZugschaffnerIn bzw. ZugführerIn absolviert hat. Ein/e Nacht-ZugschaffnerIn bzw. ZugführerIn erbringt überwiegend in fahrenden Nacht-Zügen verschiedene Serviceleistungen als StewardEss und darüber hinaus
Sicherheits-
und Kontrollaufgaben als ZugschaffnerIn bzw. ZugführerIn gemäß Ausbildung.
TeamchefIn:
Ein/e TeamchefIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Nacht-Zügen verschiedene Serviceleistungen als TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss und
weitere
Tätigkeiten
wie Kontroll-, Zugschaffner- und Zugführeraufgaben beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug mit mindestens einer/m StewardEss und/oder HousekeeperIn führt. Nach 1 Jahr ausschließlicher
Teamcheftätigkeit
erfolgt eine Einreihung in Gruppe 01T, welche für die Dauer der
Teamcheftätigkeit
befristet werden kann.
Gruppe 01T:
TeamchefIn:
Ein/e TeamchefIn ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Nacht-Zügen verschiedene Serviceleistungen als TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss und
weitere
Tätigkeiten
wie Kontroll-, Zugschaffner- und Zugführeraufgaben beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug mit mindestens einer/m Service-StewardEss und/oder HousekeeperIn führt. Die Einreihung in die Gruppe 01T erfolgt nur ab mindestens 1 Jahr ausschließlicher
Teamcheftätigkeit
und kann auch für die Dauer der
Teamcheftätigkeit
befristet werden.
Gruppe 02:
ArbeitnehmerIn
welche unter das Angestelltengesetz fallen mit regelmäßigen
Tätigkeiten
in fahrenden Zügen, welche die Aufgaben eines/r TeamchefIn bzw. welche Überprüfungen und Kontrollen beinhaltet sowie einfache Büro- und
Verwaltungstätigkeiten
ohne besondere Vorkenntnisse. Aushilfs-Bürokräfte, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, weden in Gruppe 00 eingereiht.
Ende
Gruppe 03:
ArbeitnehmerIn
welche unter das Angestelltengesetz fallen mit Büro- und
Verwaltungstätigkeiten
mit spezifisch erworbenen Kenntnissen oder entsprechender Ausbildung.
Gruppe 04:
ArbeitnehmerIn
welche unter das Angestelltengesetz fallen mit höherwertigen
Tätigkeiten
.
Gruppe 05:
ArbeitnehmerIn
welche unter das Angestelltengesetz fallen mit höherwertigen
Tätigkeiten
mit zusätzlich erworbenen Spezialkenntnissen.
Gruppe 06:
ArbeitnehmerIn
welche unter das Angestelltengesetz fallen in einer
Führungsposition
.