(4) Änderung Begriffs- und Einreihungsbestimmungen
a)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst, wird in der Gruppe 00 folgender Text eingefügt:
Ein/e Nacht-StewardEss-Service ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Nacht-Zügen überwiegend verschiedene Serviceleistungen erbringt sowie ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, auf welchem zusätzlich zu den Serviceleistungen auch fallweise unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen (in begrenzter Form) anfallen.”
b)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01, wird folgender Text ersatzlos gestrichen:
Ein/e Nacht-StewardEss ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Nacht-Zügen verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss erbringt. Aushilfs-StewardEssen, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, werden in Gruppe 00 eingereiht.”
c)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01, wird beim Absatz “ZugschaffnerIn”
das Wort “ZugschaffnerIn” durch “Zugschaffnerin bzw. ZugführerIn” ersetzt und “Service-StewardEss” durch “StewardEss” ersetzt.
d)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01, wird beim Absatz “TeamchefIn”
das Wort “Zugchefaufgaben” durch “Zugführeraufgaben” ersetzt und “Service-StewardEss” durch “StewardEss” ersetzt.
e)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01T, wird beim Absatz “Teamchefin”
das Wort “Zugchefaufgaben” durch “Zugführeraufgaben” ersetzt.
f)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01T, wird der Absatz “Zugchefin”
(bzw. ZugführerIn) ersatzlos gestrichen.
g)
§ 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 02, enthält fülgende Fassung:
Gruppe 02:
ArbeitnehmerIn
, welche unter das Angestelltengesetz fallen, mit
regelmäßigen
Tätigkeiten
in fahrenden Zügen, welche die Aufgaben eines/r TeamchefIn bzw. welche Überprüfungen und Kontrollen beinhalten sowie
einfache Büro- und
Verwaltungstätigkeiten
ohne besondere Vorkenntnisse. Aushilfs-Bürokräfte, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, werden in Gruppe 00 eingereiht.
h)
§ 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst:
Zwischen Gruppe 00 und Gruppe 01 wird die Gruppe 01AR mit folgendem Text eingefügt:
Gruppe 01AR
In Gruppe 01AR werden ab 01.07.2014 alle
Arbeitnehmer
der Gruppe 01, die nicht unter das Angestelltengesetz fallen, eingereiht.
Logistikkraft:
Eine Logistikkraft ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche
Tätigkeiten
durchführen, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse (z.B. LKW-Führerschein) erfordert und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B.
VorarbeiterIn
) beinhaltet.
Fachkraft Stationärer Bereich:
Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e
ArbeitnehmerIn
, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einreichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche
Tätigkeiten
durchführt, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem
Arbeitsplatz
eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...)
mitbringt
und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B.
Teamleiter
,
Küchenleiter
, ...) beinhaltet.
Housekeeper-StewardEss:
Betrifft alle
Arbeitnehmer
, die bis 01.07.2014 in Gruppe 01 eingereiht waren und nicht unter das Angestelltengesetz fallen.
i)
Im § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen, Punkt 1 Entgeltsschema A Fahrdienst Gruppe 01 werden die Absätze “Logistikkraft” und “Fachkraft Stationär”
ersatzlos gestrichen.