§ 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 4 Werkzeuggeld wird wie folgt komplett neu formuliert:
”Für den Ersatz der Anschaffungs- und Instandhaltungskosten ihrer
Arbeitswerkzeuge
erhalten
Arbeitnehmer
, welche in das Entgeltschema A - Fahrdienst, Gruppe 01 - mit Ausnahme von Stufe 00 in welcher das Werkzeuggeld nur in Höhe eines
Drittels
angerechnet ist, und Gruppe 01T - mit Ausnahme von Stufe 00, in welcher das Werkzeuggeld nur in Höhe eines
Drittels
angerechnet ist - eingereiht sind, ein Werkzeuggeld, dessen Höhe in der Entgeltschematabelle geregelt ist.”