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Austro Control / 1. KV / Beilage

18. Nachtrag


zum Kollektivvertrag für die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten:
Im Nachhang zu dem am 1. Dezember 1967 zwischen dem Bundeministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen im Namen der Republik Österreich einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbediensteten, andererseits abgeschlossenen Kollektivvertrag für die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten wird vereinbart:


Änderung IV. Dienstzeit
b)
Punkt 2 erhält folgende Fassung:
2. Für Bedienstete im Schichtdienst beträgt die monatliche Dienstzeit
in Monaten mit 31 Tagen 169 Stunden
in Monaten mit 30 Tagen 164 Stunden
im Monat Februar 154 Stunden
c)
Punkt 4 entfällt
d)
Der bisherige Punkt 5 wird Punkt 4


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 10. März 1975
Bundesministerium für Verkehr Österreichischer Gewerkschaftsbund,
im Namen der Republik Österreich Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbediensteten
Für den Bundesminister: Der Vorsitzende: Der Zentralsekretär: