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Aenderung Historie

ZUSATZ ZUM KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion / Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit

abgeschlossen zwischen

dem Bühnenverein österreichischer Bundesländer und Städte,

Gleisdorfer Gasse 10a, 8010 Graz

und

dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

younion-Die Daseinsgewerkschaft,

Sektion Bühnenangehörige, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien


Gültig ab 1.1.2024
1)  Die kollektivvertraglichen Mindestgagen/ Mindestgehälter im § 15 für das künstlerische Personal der Bundesländertheater werden ab
01. Jänner 2024 um 9,15 % mindestens EUR 192,00
erhöht Alle kollektivvertraglichen Pauschalen und Treuezulagen werden ab
01. Jänner 2024 um 9,15 %
erhöht
Für die im § 15 genannten monatlichen Gehälter (Gagen) gelten ab
1. Jänner 2024
demnach folgende Mindestsätze:
Darstellendes Personal
a) für Solist/innen sowie Solotänzer/innen
2.392,75
b) für Chormitglieder
2.199,40
c) für Mitglieder des Ballettcorps
2.199,40
Szenischer Dienst
a) für Trainingsmeister/innen
2.392,75
b) für Assistent/innen
2.235,69
c) Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen
2.235,69
2)  Mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2024
werden die §§ 48 Abs. 1, 57 Abs. 1 wie folgt geändert:
§ 48 Abs. 1
: Es werden Treuezulagen in folgender Weise gewährt:
a) für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 60,37
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
monatlich.
b) für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 60,37
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
monatlich.
§ 57 Abs. 1
: Den Bühnenmitgliedern, die in die Gruppe der Assistenten/innen, Inspizienten/innen und Souffleure/Souffleusen (§ 1 Abschnitt C lit b und c) gehören, werden Treuezulagen in folgender Weise gewährt:
c) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 60,37
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
und nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 60,37
monatlich.
Dieser Lohn- bzw. Gehaltsabschluss gilt ab 01.01 .2024

Graz, am 31.01.2024


Den Abschluss der Erhöhungen bestätigen:
Für den Bühnenverein österreichischer Bundesländer und Städte
Gleisdorfer Gasse 10a, 8010 Graz:
Landesrat Mag. Christopher Drexler Stadträtin Mag.a Ursula Schwarzl
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft,
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung:
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin