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Der Kollektivvertrag

Viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Mindestgehälter- bzw. -löhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind nicht in Gesetzen geregelt, sondern werden ausschließlich durch den Kollektivvertrag gesichert.

Kollektivverträge sorgen so für faire Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen!