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Bekleidungs-, Textil-, Schuh-, Sattler- und Kürschnergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich,
Bundesinnung der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall – Textil – Nahrung.


Abschluss 2008

vom 16. April 2008

Die Ergebnisse im Detail:

  • o
    Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3 Prozent
  • o
    Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (kaufmännische Rundung) um 3 Prozent
  • o
    Rahmenrechtliche Verbesserungen:
    • die 14-tägige Anwartschaft bei Dienstverhinderungen wird gestrichen

Geltungsbeginn: 1. Mai 2008 (12 Monate)


XV. Allgemeine Arbeitsverhinderungsfälle Änderung § 16
Redaktionelle Anmerkungen Änderung aus Abschluss 2008


§16 1. Absatz des Rahmenkollektivvertrages wird wie folgt geändert:
Der/die Arbeitnehmer/in hat, wenn er/sie auf Grund nachstehend angeführter Ereignisse ohne sein/ihr Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert wird, Anspruch auf: