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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,9%
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Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 10,13
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,53 bis € 11,31
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 11,44 bis € 12,58
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 657,20
im 2. Lehrjahr:
€ 795,00
im 3. Lehrjahr:
€ 1.007,00
im 4. Lehrjahr:
€ 1.219,00
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen (z. B. Erschwerniszulagen)
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn:
–
jederzeit
–
zum Ende einer Kalenderwoche
–
bis zu 3 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 8 Wochen eingeklagt werden! Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses müssen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 6 Monaten eingeklagt werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
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Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss