Kunststoffverarbeitendes Gewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt
KOLLEKTIVVERTRAG
MINDESTGEHALTSORDNUNG
für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe
vom 1. Mai 2020
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Geschäftsbereich Interessenvertretung andererseits
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
§ 6 Änderungen des Rahmenkollektivvertrages
§ 8b. wird ergänzt um den Satz wie folgt:
Für Geburten ab dem 1.8.2019 richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBl I 68/2019 (MSchG) bzw. § 7c Väterkarenzgesetz (VKG).