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Innsbrucker Kommunalbetriebe AG / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim BMASK / Gelesenes und eingearbeitetes Korrektorat


4. Änderung § 5 Abs. 10
Die Wortfolge “im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit” wird im Abs. 10 des § 5 “Arbeitszeit” gestrichen und lautet daher § 5 Abs. 10 wie folgt:
(10)  Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit bis auf zehn Stunden ist zulässig.

Diese Änderung tritt mit 1. März 2014 in Kraft.