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Glasindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag Ist-Abschluss und Gehaltsordnung


abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Glasindustrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten,
andererseits.


KOLLEKTIVVERTRAG Kilometergeld
mit dem der Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld vom 7. November 1983 für die im Geltungsbereich angeführten Fachverbände abgeändert wird.


Artikel I Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich; fachlich:für alle Mitgliedsfirmen nachstehender Fachverbände: Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugende Industrie,
Fachverband der Stein- und keramische Industrie,
Fachverband der Glasindustrie,
Fachverband der Chemische Industrie,
Fachverband der Papierindustrie,
Fachverband der Nahrungs- und
Genussmittelindustrie (ausgenommen die Austria Tabakwerke Aktiengesellschaft, vormals Österreichische Tabakregie, und deren Tochtergesellschaften), Fachverband der Metallwarenindustrie Österreichs (ausgenommen die Münze Österreich Aktiengesellschaft), Fachverband der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs,
Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs,
Fachverband der Gießereiindustrie Österreichs,
Fachverband der NE-Metallindustrie Österreichs,
Fachverband der Gas- und
Wärmeversorgungsunternehmungen, Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch anderen als den vertragsschließenden Fachverbänden angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft der Privatangestellten festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird; persönlich: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge sind die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz insoweit anzuwenden, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen.


Artikel II Änderungen des Zusatzkollektivvertrages
über die Verrechnung von Kilometergeld vom 7. November 1983 Die in § 2 Abs. 2 des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen angeführte Tabelle erhält folgende Fassung:
"bis 10.000 km Euro 0,356
ab 10.001 bis 15.000 km Euro 0,345
ab 15.001 bis 20.000 km Euro 0,334
darüber Euro 0,316
Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1.
Jänner 2002 wie folgt:
bis 15.000 km Euro 0,356
darüber Euro 0,334"


Artikel III Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt hinsichtlich des Artikels II mit Wirkung ab 1. November 2001 in Kraft.
Wien, am 06. November 2001
Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
GD Dkfm. Franz Struzl Ing. Mag. Hermann Prinz
Fachverband der Stein- und keramischen Industrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm.Rat Gen.Dir. DDr. Erhard Schaschl Dr. Carl Hennrich
Fachverband der Glasindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Gen.Dir. Dipl.-Ing. Rudolf Schraml MMag. Alexander Krissmanek
Fachverband der Chemischen Industrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
KommRat Dr. Mag. Wolfgang Frank Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachverband der Papierindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Gen.Dir. Dr. Veit Sorger Dr. Gerolf Ottawa
Fachverband der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm. Rat Gustav Glöckler Mag. Rudolf Bergolth
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Dr. Rudolf Kobatsch Dr. Michael Blass
Fachverband der Metallwarenindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm.Rat Ing. Wolfgang Welser Dr. Wolfgang Locker
Fachverband der Maschinen- und Stahlbauindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm.Rat DI Dr. Clemens Malina-Altzinger Ing. Johann Zoder
Fachverband der Fahrzeugindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Dir. Komm.Rat Dipl.-Ing. Bruno KRAINZ Mag. Walter Linszbauer
Fachverband der Gießereiindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm.Rat Ing. Michael Zimmermann Dipl.-Ing. Dr. Hansjörg Dichtl
Fachverband der NE-Metallindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Komm.Rat Dr. Othmar Rankl Dr. Günter Greil
Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Dr. Karl Skyba Dipl.-Ing. Robert G. Köck
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
Der Vorsteher:
Der Geschäftsführer:
Gen.Dir. Dipl.-Ing. Dr. Albert Hochleitner Dr. Heinz Raschka
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten
Der Vorsitzende:
Der Bundesgeschäftsführer:
Hans Sallmutter Wolfgang Katzian
Wirtschaftsbereichsgemeinschaft Globalrunde
Der Vorsitzende:
Der Geschäftsbereichsleiter:
Ing. Martin Krassnitzer Karl Proyer