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Gartenbaubetriebe S / Vorabinfo

Vorabinformation

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Landarbeiterkammer Salzburg



  • Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne und Lehrlingseinkommen um
    8,3 %
    .
  • Neuer Mindestlohn:
    1.818,23 €


Anlage I
Für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Lande Salzburg gültig ab 1. Jänner 2024 vorbehaltlich der rechtmäßigen Unterzeichnung.
Anlage I lautet:
Lohntafel Stundenlohn brutto
Lohngruppe 1: Obergärtner, Meister im Gartenbau 14,58
Lohngruppe 2: Facharbeiter im Gartenbau
nach dem 3. Facharbeiterjahr 11,87
vom 1. bis 3. Facharbeiterjahr 11,08
Lohngruppe 3: Gartenarbeiter; ungelernte Blumenverkäufer und -binder 10,51
Lohngruppe 4: Lehrlingsentschädigung Monatslohn brutto
im 1. Lehrjahr 812,25
im 2. Lehrjahr 920,55
im 3. Lehrjahr 1.083,00
Bei Arbeiten nach § 19 Abs. 1 ist ein Zuschlag von 50 Prozent zum Stundenlohn zu zahlen.
Wird ein Monatslohn vereinbart, so beträgt der Stundenteiler zur Errechnung des Stundenlohnes für die regelmäßige Wochenarbeitszeit 173.
Bestehende Überzahlungen der kollektivvertraglichen Löhne bzw. der Lehrlingseinkommen bleiben in ihrer euro/centmäßigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Löhnen bzw. der Lehrlingseinkommen aufrecht.
Praktikanten, die im Rahmen ihres Lehrplanes bzw. der Studienordnung eine vorgesehene praktische Tätigkeit absolvieren, erhalten eine monatliche Praktikantenentschädigung in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr. Die übrigen Bestimmungen des Kollektivvertrages finden auf sie keine Anwendung.