20. Novelle zum Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft // Gewerkschaft younion
abgeschlossen zwischen dem
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien
und der
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien.
Nachfolgendes wurde zwischen den Verhandlungspartnern, der Geschäftsführung des Fonds Soziales Wien und der younion _ Die Daseinsgewerkschaft vereinbart:
II Novellierung des Kollektivvertragstextes
52.3.
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Beginnt das zweite, dritte bzw. vierte Lehrjahr nicht an einem Monatsersten, gebührt in diesem Kalendermonat bereits das höhere nach Abs. 5 bemessene Lehrlingseinkommen.
Das Lehrlingseinkommen beträgt
im ersten Lehrjahr monatlich |
816,15 € |
im zweiten Lehrjahr monatlich |
1.095,13 € |
im dritten Lehrjahr monatlich |
1.467,95 € |
im vierten Lehrjahr monatlich |
1.790,70 € |
54.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Den Ferialarbeitnehmenden gebühren die nachstehenden monatlichen Entlohnungen:
Ferialarbeitnehmende ohne abgelegte Matura: |
748,38 € |
Ferialarbeitnehmende mit abgelegter Matura: |
907,14 € |
Die Urlaubsersatzleistung sowie die anteilsmäßigen Sonderzahlungen sind in der monatlichen Entlohnung nicht enthalten.
59.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR |
€ 41,08 monatlich |
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR |
€ 109,04 monatlich |
Ab 1 Mio. EUR |
€ 135,93 monatlich |
59.2
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die in Abwesenheit jener Arbeitnehmenden, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR |
€ 1,37 täglich |
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR |
€ 3,66 täglich |
Ab 1 Mio. EUR |
€ 4,54 täglich |
Die Erfassung muss in elektronischer Form erfolgen.
60.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Schicht-Wechseldienstzulage
beträgt für Arbeitnehmende bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist,
monatlich 132,29 EUR (12-mal jährlich)
60.2
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Nachtdienstzulage
Für jede Nachtarbeitsschichtstunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gebührt eine Zulage. Diese beträgt
4,02 EUR
pro gearbeitete Stunde.
60.3
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Rufbereitschaft
Die Zeiten der vereinbarten Rufbereitschaft werden wie folgt abgegolten:
a) an Werktagen je Stunde : |
2,65 EUR |
b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde : |
4,36 EUR |
III. Inkrafttreten
Vorliegende Novelle tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Wien, am 18.8.2023
Für den FSW |
Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft |
Für den FSW |
Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft |