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Fonds Soziales Wien / Beilage

16. Novelle zum Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend/ Gewerkschaft younion

abgeschlossen zwischen dem
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien
und der
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien.
Nachfolgendes wurde zwischen den Verhandlungspartnern, der Geschäftsführung des Fonds Soziales Wien und der younion _ Die Daseinsgewerkschaft vereinbart:
II. Novellierung des Kollektivvertragstextes


Änderung 4.3
Der Punkt wird hinzugefügt und lautet wie folgt:
Das Urlaubsausmaß beträgt je Urlaubsjahr
Grundanspruch gern. UrlG: 30 Werktage (25 Arbeitstage)
ab Vollendung des 33. Lebensjahres und mind. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 32 Werktage (27 Arbeitstage)
ab Vollendung des 43. Lebensjahres und mind. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 36 Werktage (30 Arbeitstage)
ab 25 Dienstjahren: 36 Werktage (30 Arbeitstage)
Die Zeiten von Elternkarenzen werden für das Urlaubsausmaß angerechnet.


Änderung 8.1.3.
Die Formatierung der letzten Zeile wird angepasst und der nachfolgende Absatz gelöscht.


Änderung 13.1.
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Der/Die Arbeitnehmerin kann ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Kalendermonates kündigen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem / der Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.


Änderung 33.
Die Formatvorlage wird angepasst und der Seitenumbruch nach dem Punkt 32 gelöscht.


Änderung 44.3
Der zweite Punkt am Ende des Satzes wird gelöscht.


III. Inkrafttreten
Vorliegende Novelle tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.



Wien, am
Für den FSW Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Für den FSW Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft