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Aenderung Historie

20. Novelle zum Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft // Gewerkschaft younion

abgeschlossen zwischen dem
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien

und der
younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien.

Nachfolgendes wurde zwischen den Verhandlungspartnern, der Geschäftsführung des Fonds Soziales Wien und der younion _ Die Daseinsgewerkschaft vereinbart:
II Novellierung des Kollektivvertragstextes


52.3.

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Beginnt das zweite, dritte bzw. vierte Lehrjahr nicht an einem Monatsersten, gebührt in diesem Kalendermonat bereits das höhere nach Abs. 5 bemessene Lehrlingseinkommen.
Das Lehrlingseinkommen beträgt
im ersten Lehrjahr monatlich 816,15 €
im zweiten Lehrjahr monatlich 1.095,13 €
im dritten Lehrjahr monatlich 1.467,95 €
im vierten Lehrjahr monatlich 1.790,70 €


54.1

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Den Ferialarbeitnehmenden gebühren die nachstehenden monatlichen Entlohnungen:
Ferialarbeitnehmende ohne abgelegte Matura: 748,38 €
Ferialarbeitnehmende mit abgelegter Matura: 907,14 €
Die Urlaubsersatzleistung sowie die anteilsmäßigen Sonderzahlungen sind in der monatlichen Entlohnung nicht enthalten.


59.1

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR € 41,08 monatlich
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR € 109,04 monatlich
Ab 1 Mio. EUR € 135,93 monatlich


59.2

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die in Abwesenheit jener Arbeitnehmenden, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR € 1,37 täglich
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR € 3,66 täglich
Ab 1 Mio. EUR € 4,54 täglich
Die Erfassung muss in elektronischer Form erfolgen.


60.1

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Schicht-Wechseldienstzulage
beträgt für Arbeitnehmende bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist,
monatlich 132,29 EUR (12-mal jährlich)


60.2

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Nachtdienstzulage
Für jede Nachtarbeitsschichtstunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gebührt eine Zulage. Diese beträgt
4,02 EUR
pro gearbeitete Stunde.


60.3

Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Rufbereitschaft
Die Zeiten der vereinbarten Rufbereitschaft werden wie folgt abgegolten:
a) an Werktagen
je Stunde
:
2,65 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen
je Stunde
:
4,36 EUR


III. Inkrafttreten

Vorliegende Novelle tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.



Wien, am 18.8.2023
Für den FSW Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Für den FSW Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft