19. Novelle zum Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft // Gewerkschaft younion
abgeschlossen zwischen dem
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien
und der
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien.
Nachfolgendes wurde zwischen den Verhandlungspartnern, der Geschäftsführung des Fonds Soziales Wien und der younion _ Die Daseinsgewerkschaft vereinbart:
II Novellierung des Kollektivvertragstextes
13.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Der:Die Arbeitnehmende kann ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Kalendermonates schriftlich kündigen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem:der Arbeitnehmenden vereinbarte Kündigungsfrist.
54.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Den Ferialarbeitnehmenden gebühren die nachstehenden monatlichen Entlohnungen:
Ferialarbeitnehmende ohne abgelegte Matura: |
748,38 € |
Ferialarbeitnehmende mit abgelegter Matura: |
907,14 € |
Die Urlaubsersatzleistung sowie die anteilsmäßigen Sonderzahlungen sind in der monatlichen Entlohnung nicht enthalten.
59.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR |
€ 41,08 monatlich |
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR |
€ 109,04 monatlich |
Ab 1 Mio. EUR |
€ 135,93 monatlich |
59.2
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Mankogeld
für Arbeitnehmende, die in Abwesenheit jener Arbeitnehmenden, die im Kund:innenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der Kasse.
Bis 100.000 EUR |
€ 1,37 täglich |
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR |
€ 3,66 täglich |
Ab 1 Mio. EUR |
€ 4,54 täglich |
Die Erfassung muss in elektronischer Form erfolgen.
60.1
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Schicht-Wechseldienstzulage
beträgt für Arbeitnehmende bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist,
monatlich 132,29 EUR (12-mal jährlich)
60.2
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Nachtdienstzulage
Für jede Nachtarbeitsschichtstunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gebührt eine Zulage. Diese beträgt
4,02 EUR
pro gearbeitete Stunde.
60.3
Der Punkt wird angepasst und lautet wie folgt:
Rufbereitschaft
Die Zeiten der vereinbarten Rufbereitschaft werden wie folgt abgegolten:
a) an Werktagen je Stunde : |
2,65 EUR |
b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde : |
4,36 EUR |
III. Inkrafttreten
Vorliegende Novelle tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Wien, am 18.8.2023
Für den FSW |
Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft |
Für den FSW |
Für die younion _ Die Daseinsgewerkschaft |