Diözese Graz-Seckau / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
Geltungsbereich
Gebiet der Diözese Graz-Seckau
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die KV-Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 5% plus zusätzlich € 80,00 angehoben.
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Die Gehaltstabelle der KiB3 wird um 8,5% – 9% angehoben (entsprechend MLT)
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Die Zulagen und die Rufbereitschaft werden um 7,5% angehoben.
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Die Kinderzulage wird im Zuge der Vereinheitlichung erhöht.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Hilfskraft: € 1.805,36
- Fachkraft: € 2.310,30 in der niedrigsten Einstufung
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 678,71 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 905,83 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.102,84 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.487,56 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
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Überstunden
: 50% (Stundenteiler 141), Sonn-/Feiertag: 100%
Zulagen
Kompetenz-, Funktions-, Leitungs-, Vertretungs-, Familien-, Kinderzulage
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich
Achtung: Verfall von Ansprüchen
6 Monate
Karenzzeitenanrechnung
Elternkarenzzeiten, Zeiten des Präsenzdienstes, Zeiten des Zivildienstes, Zeiten der Familienhospizkarenz und Zeiten der Entwicklungshilfe werden zu 100% als Vordienstzeiten angerechnet (max. 8 Jahre). Im aufrechten Arbeitsverhältnis werden Eltern- bzw Hospizkarenzzeiten bei der Vorrückung zur Gänze berücksichtigt.
Papamonat
Anspruch auf Familienzeit
Formen der Arbeitszeitverkürzung
Freie Tage: Karfreitag, Hl. Abend, Silvester
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Geburten- und Heiratsbeihilfe
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Todesfallbeihilfe
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Fahrtkostenzuschuss
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Jubiläumsgeld
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Entschlagungsrecht bei Mehr-/Überstundenanordnung
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Sabbatical
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Vordienstzeitenanrechnung max. 8 Jahre (+2 Jahre für Studium)
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Anspruch auf Familienhospiz- und Pflegekarenz
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Supervisions-Angebot
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Akutpflegetage