KV-Infoplattform

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. / Lohn-/Gehaltsordnung

Änderung Gehaltsrechtlicher Teil

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen


§ 31 Verwendungsgruppen
Abs 4) Clustermanager & Competence Manager - Differenzzulage:
Der erste Satz lautet neu:
Mitarbeiter, die mit der Funktion eines Clustermanagers und/oder eines Competence Managers mit Personalkoordinationsfunktion betraut werden und in der Verwendungsgruppe III eingestuft sind, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Koordinationsfunktion den Unterschiedsbetrag von der im Kollektivvertrag festgelegten Verwendungsgruppe III F1 auf die Verwendungsgruppe IV F1 .


§ 33 Mindestgrundgehälter
Das Mindestgrundgehalt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 um 9,15% erhöht, mindestens jedoch um € 225,00. Die Beträge werden auf den ganzen nächsten Eurobetrag gerundet.
Mindestgrundgehaltstabelle 2024
Verwendungsgruppe I II III IV V Va
b a
Grundstufe 2.426,00 2.502,00 2.993,00 3.671,00 5.228,00 5.614,00
Fachstufe 2.273,00 2.781,00 2.906,00 3.416,00 4.109,00 5.663,00 6.049,00
Fachstufe 1 2.349,00 2.993,00 3.165,00 3.757,00 4.399,00 6.012,00 6.400,00
Fachstufe 2 2.463,00 3.373,00 3.373,00 4.010,00 4.660,00 6.361,00 6.746,00
Fachstufe 3 2.539,00 3.333,00 3.459,00 4.180,00 4.881,00 6.535,00 6.921,00
Expertenstufe 3.373,00 3.544,00 4.267,00 5.139,00
Der über dem Mindestgrundgehalt liegende Teil des Gehalts (Überzahlung) wird um 9,15 % erhöht.


§ 35 Lehrlingseinkommen
Abs 1 lautet:
Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 1. Jänner 2024:
im 1. Lehrjahr € 1.125,00
im 2. Lehrjahr € 1.450,00
im 3. Lehrjahr € 1.750,00
im 4. Lehrjahr € 2.065,00
Abs 3 lautet neu
Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zusätzlich eine mit dem Lehrlingseinkommen monatlich auszuzahlende Ausbildungsförderung in der Höhe von € 300,00 monatlich im ersten und zweiten Lehrjahr, und € 200,00 monatlich im dritten und vierten Lehrjahr.


Abschnitt X: Zulagen
§ 41 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Im ersten Satz wird das Wort “überwiegend” gestrichen.

Die Änderungen treten mit 1.1.2024 in Kraft.


Wien, am 27.12.2023
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Mag. Dr. Eckehard Quin Thomas Rasch
(Vorsitzender) (Bundesvertretung Finanz
Vorsitzender des Betriebsrates)