Lohnanhang (Lohnordnung, Lohnsätze)
|
Stundenlohn ab 1. Mai 2021 in € |
Brunnenmeister, Brunnen- und Grundbautechniker
|
16,60 |
Brunnen- und Grundbauvorarbeiter, Bohrmeister
|
16,00 |
Facharbeiter
|
14,52 |
Angelernte Arbeitnehmer
|
13,52 |
Hilfsarbeiter
|
12,27 |
Lehrlingseinkommen
Lehrlinge im 1. Jahr 40% des FA
|
5,81 |
Lehrlinge im 2. Jahr 60% des FA
|
8,71 |
Lehrlinge im 3. Jahr 80% des FA
|
11,62 |
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.