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Aenderung Historie

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Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz




Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt


Lehrlingseinkommen
Steinmetze Steinarbeiter im Bauhilfsgewerbe
im 1. Lehrjahr: € 7,20 € 5,90
im 2. Lehrjahr: € 9,20 € 8,70
im 3. Lehrjahr: € 13,30 € 12,80
im 4. Lehrjahr: € 15,30


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn :


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt eine dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.


z.B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Achtung: BUAG kann ebenfalls zur Anwendung kommen