Dachdeckergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler
einerseits
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz,
andererseits
.
Artikel I Geltungsbereich
1.
Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich
2.
Fachlich:
Für alle
Mitgliedsbetriebe
der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, die eine Gewerbeberechtigung für das Dachdeckergewerbe
besitzen
.
3.
Persönlich:
Für alle
Arbeitnehmer
(einschließlich der Lehrlinge), mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
a)
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2023 für eine
Laufzeit
von 12 Monaten in
lit
. b) neu festgesetzt.
Die bis 30.4.2024 geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen und die
Lenkzeitvergütung
werden per 1.5.2024 für eine
Laufzeit
von 12 Monaten um 0,4 % zuzüglich der
durchschnittlichen
Inflationsrate (Februar 2023 bis Jänner 2024 gemäß VPI 2020 der Statistik Austria) erhöht und in einer zu diesem Stichtag veröffentlichten Lohnordnung neu festgelegt.
Lohnanhang (Lohnordnung, Lohnsätze)
Lohnordnung für Burgenland, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg
I. Kollektivvertragslöhne
|
|
Stundenlohn |
|
|
ab 1. Mai 2023 € |
I. |
Facharbeiter
mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis
|
17,10 |
II. |
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre
|
16,58 |
III. |
Dachdeckerhelfer (= Steiger) – bei qualifizierten
Arbeiten
am Dach verwendbare
Hilfsarbeiter
|
15,39 |
IV. |
Hilfsarbeiter
|
14,03 |
Lehrlingseinkommen
|
ab 1. Mai 2023 € |
im 1. Lehrjahr
|
6,50 |
im 2. Lehrjahr
|
8,10 |
im 3. Lehrjahr
|
9,70 |
im 4. Lehrjahr
|
11,10 |
II.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
I. Kollektivvertragslöhne
|
Stundenlohn ab 1. Mai 2023 € |
I. |
Facharbeiter
mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis
|
16,35 |
II. |
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre
|
15,72 |
III. |
Dachdeckerhelfer (= Steiger) – bei qualifizierten
Arbeiten
am Dach verwendbare
Hilfsarbeiter
|
14,36 |
IV. |
Hilfsarbeiter
|
13,27 |
Lehrlingseinkommen
|
ab 1. Mai 2023 € |
im 1. Lehrjahr
|
6,50 |
im 2. Lehrjahr
|
8,10 |
im 3. Lehrjahr
|
9,70 |
im 4. Lehrjahr
|
11,10 |
Zulagen
Für nachstehende
Arbeiten
gebühren die Zulagen für die
Zeit
, während welcher diese
Tätigkeit
ausgeübt wird.
vom
Facharbeiterlohn
der Kategorie I.
II.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
Lohnordnung für Oberösterreich
I. Kollektivvertragslöhne
|
Stundenlohn ab 1. Mai 2023 € |
I. |
Facharbeiter
mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis
|
17,10 |
II. |
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre
|
16,58 |
III. |
Dachdeckerhelfer (= Steiger) – bei qualifizierten
Arbeiten
am Dach verwendbare
Hilfsarbeiter
|
15,39 |
IV. |
Hilfsarbeiter
|
14,03 |
Lehrlingseinkommen
|
ab 1. Mai 2023 € |
im 1. Lehrjahr
|
6,50 |
im 2. Lehrjahr
|
8,10 |
im 3. Lehrjahr
|
9,70 |
im 4. Lehrjahr
|
11,10 |
Erschwerniszulagen
Für nachstehende
Arbeiten
gebühren Zulagen auf den jeweiligen Lohn-, Stunden- bzw. Akkordlohn, für die
Zeit
, während welcher diese
Tätigkeit
ausgeübt wird:
Werkzeugzulage
Arbeiter
mit einem Ziegel- und Schieferdeckerhandwerkzeug erhalten pro Stunde 2,5 Prozent vom Dachdeckerlohn. Zum Werkzeug gehören: Schieferhammer, Haubrücke, Nageleisen, Nageltasche, Zange, Ziegelhammer,
Spitzhammer
, Kelle, Verstreichkelle, Pinsel.
II.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
I. Kollektivvertragslöhne
|
|
Stundenlohn |
|
|
ab 1. Mai 2023 € |
I. |
Facharbeiter
mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis
|
17,10 |
II. |
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre
|
16,58 |
III. |
Dachdeckerhelfer (= Steiger) – bei qualifizierten
Arbeiten
am Dach verwendbare
Hilfsarbeiter
|
15,39 |
IV. |
Hilfsarbeiter
|
14,03 |
Lehrlingseinkommen
|
ab 1. Mai 2023 € |
im 1. Lehrjahr
|
6,50 |
im 2. Lehrjahr
|
8,10 |
im 3. Lehrjahr
|
9,70 |
im 4. Lehrjahr
|
11,10 |
Zulagen
1.
Bei
Teerarbeiten
wird eine Schmutzzulage von 5 Prozent des jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlohns gewährt.
3.
Bei
Umdeckarbeiten
– als solche werden bezeichnet: Abtragen alter Dächer und Lattungen sowie Wiedereindecken mit altem Material – eine Schmutzzulage von 10 Prozent auf den jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlohn.
II.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
I. Kollektivvertragslöhne
|
Stundenlohn ab 1. Mai 2023 € |
I. |
Facharbeiter
mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis
|
17,10 |
II. |
Facharbeiter
ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre
|
16,58 |
III. |
Dachdeckerhelfer (= Steiger) – bei qualifizierten
Arbeiten
am Dach verwendbare
Hilfsarbeiter
|
15,39 |
IV. |
Hilfsarbeiter
|
14,03 |
Lehrlingseinkommen
|
ab 1. Mai 2023 € |
im 1. Lehrjahr
|
6,50 |
im 2. Lehrjahr
|
8,10 |
im 3. Lehrjahr
|
9,70 |
im 4. Lehrjahr
|
11,10 |
Partieführer
Arbeitnehmer
, die mit der Führung einer
Arbeitspartie
von mehr als drei
Arbeitnehmern
betraut sind, erhalten für diese
Zeit
eine Zulage von 5 Prozent auf den jeweiligen Stundenlohn.
Zulagen
1.
Allen
Arbeitnehmern
gebührt eine Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulage
|
ab 1. Mai 2023 |
in der Höhe von
|
€ 1,51 |
für die
Zeit
, in der
Arbeiten
durchgeführt werden, die
-
•
in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des
Arbeitnehmers
und seiner Kleidung bewirken
-
•
im Vergleich zu den allgemeinen üblichen
Arbeitsbedingungen
eine außerordentliche Erschwernis darstellen
-
•
infolge der schädlichen Einwirkungen von
gesundheitlichen
Stoffen oder Strahlen, von
Hitze
, Kälte oder Nässe, von Gasen, Dämpfen, Säuren, Laugen, Staub oder Erschütterungen oder infolge einer Sturz- oder anderen Gefahr zwangsläufig eine Gefährdung von Leben,
Gesundheit
oder körperlicher
Sicherheit
des
Arbeitnehmers
mit sich bringen.
Bei Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen wird nur eine der Zulagen gewährt.
2.
Arbeitnehmer
mit eigenem Ziegel- und Schieferhandwerkzeug erhalten pro Stunde eine Vergütung in der Höhe von 2,5 Prozent des jeweiligen Stundenlohnes. Zum Werkzeug gehören: Schieferhammer, Haubrücke, Nageleisen, Nageltasche, Zange, Ziegelhammer,
Spitzhammer
, Verstreichkelle, Ausstoßeisen und Pinsel.
Wenn der Firmeninhaber oder der Meister das komplette Werkzeug beistellt, entfällt die Zulage.
II.
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
Artikel III Lehrlinge
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Artikel IV Praktikanten
a)
Pflichtpraktikanten,
das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische
Tätigkeit
verrichten, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 1. Lehrjahr.
b)
das sind solche, die nicht unter
lit
a) fallen und in
Zeiten
von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 2. Lehrjahr.
Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages
In § 3 lautet die Ziffer 2 neu:
In sämtlichen kollektivvertraglichen
Arbeitszeitverteilungsmodellen
ist eine andere Verteilung der wöchentlichen
Normalarbeitszeit
im Sinne des § 11 Abs. 2, 2a und 2b Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz auch für
Arbeiter
und Lehrlinge unter 18 Jahren zulässig.
In § 3A wird in der Ziffer 1 der 2. Satz gestrichen.
In § 3B wird die Ziffer 8 gestrichen.
Im § 6 Ziffer 1 wird ein neuer
dritter
Satz eingefügt:
Das Taggeld bei nicht täglicher Rückkehr steht auch am letzten Tag der Dienstreise in voller Höhe zu.
Im § 6 Ziffer 1 wird ein siebenter Satz eingefügt:
Sollte sich die Steuerfreigrenze gem. § 26 Z 4 EStG erhöhen, werden die Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr mit dem Tag des in Kraft Tretens der neuen Regelung um zehn Prozent einmalig erhöht.
Im § 6A Ziffer 4 lautet der
zweite
Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt bei einer
Arbeitszeit
von mehr als 3 Stunden ab 1. Mai 2023 € 7,00 pro
Arbeitstag
und ab 1. Mai 2024 € 7,70 pro
Arbeitstag
.
Im § 7 Ziffer 6 beträgt der Wert der
Lenkzeitvergütung
ab 1. Mai 2023 € 13,45 pro Stunde.
In § 11 wird folgender
zweiter
Satz eingefügt:
Der Urlaubszuschuss für Lehrlinge, die nicht unter die Bestimmungen des
Bauarbeiter-Urlaubs-
und Abfertigungsgesetzes – BUAG fallen, beträgt ein monatliches Lehrlingseinkommen.
Bei Beendigung des Lehrverhältnisses gem. § 15 bzw. § 15a BAG und bei unterjährigem Beginn des Lehrverhältnisses, hat der Lehrling Anspruch auf Bezahlung des nach den vorhergehenden Grundsätzen erworbenen und errechneten Urlaubszuschusses.
Artikel VI Empfehlung
Die Sozialpartner werden eine gemeinsame öffentliche Erklärung verfassen, um die steuerfreien Taggeldsätze von
derzeit
bis zu € 26,40 durch eine gesetzliche Änderung auf einen höheren, steuerfreien Betrag anzuheben.
Der Kollektivvertrag beginnt seine
Wirksamkeit
am 1. Mai 2023. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2024.
Wien, am 23. März 2023
Für die
Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler
|
Mst. Walter Stackler
Bundesinnungsmeister |
Mag. Franz Stefan Huemer
Geschäftsführer |
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
|
Abg.z.NR Josef
Bundesvorsitzender
|
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer |
Anhang Aktuelle Werte
|
ab 1. Mai 2023 |
Lenkstunde gem. § 7 Z 6
|
€ 13,45 |
Taggeld gem. § 6A Ziffer 4
|
€ 7,00 |
Taggeld gem. § 6 Ziffer 1
|
€ 26,40*) |
*) Sollte sich die Steuerfreigrenze gem. § 26 Z 4 EstG erhöhen, werden die Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr mit dem Tag des in Kraft Tretens der neuen Regelung um 10 Prozent einmalig erhöht.