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Aenderung Historie

PUNKTATION UND TARIF (2024)



Punktation
abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft GPA und dem Verband Österreichischer Zeitungen über das Ergebnis der Verhandlungen vom 15. März 2024

Für die vom Kollektivvertrag für die
kaufmännischen
(nichtjournalistischen)
Angestellten
der Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben erfassten Dienstnehmer/-innen werden folgende Regelungen getroffen:
1.  Mit Wirkung zum 1. April 2024 werden die Mindestgrundgehälter
  • der Lehrlinge und der Gehaltsgruppen ZT (Zentrale Tätigkeiten sowie AT-L (Allgemeine Tätigkeiten – Logistik) um 7,8 %,
  • der Gehaltsgruppe AT (Allgemeine Tätigkeiten) sowie ST1-L (Spezielle Tätigkeiten 1 – Logistik) um 6,8%,
  • der Gehaltsgruppen ST1 (Spezielle Tätigkeiten 1) und ST2 (Spezielle Tätigkeiten 2) sowie ST2-L (Spezielle Tätigkeiten 2 - Logistik) um 6,3, und
  • der Gehaltsgruppe LT (Leitung) um 5,8%
bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht.
2.  Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes ist auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge ab 1. April 2024, um den gemäß Punkt 1. anwendbaren Prozentsatz bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
3.  Angestellten in Kundendienst-Abteilungen gebührt für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 9c) ein Zuschlag von € 7,50 pro Stunde.
4.  Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447 EStG 1988 in Höhe von maximal 3.000,00 Euro steuerfrei zur Auszahlung bringen. In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiterprämie abzuschließen. Kann mangels Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ersetzt werden. Es muss nicht an alle Mitarbeiter der gleiche Betrag gezahlt werden, es kann auch sachlich differenziert werden.
5.  Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate ab Wirkungsbeginn gemäß Punkt 1. und endet daher am 31. März 2025.



Wien, am 15. März 2024
VERBAND ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN
Mag. Markus Mair
Präsident
Mag. Gerald Grünberger
Verbandsgeschäftsführer
Mag. Herwig Langanger
Verhandlungsleiter
Mag. Richard Grasl
Verhandlungsleiter
GEWERKSCHAFT GPA
Barbara Teiber, MA
Vorsitzende
Karl Dürtscher
Bundesgeschäftsführer
WIRTSCHAFTSBEREICH DRUCK / KOMMUNIKATION / PAPIERVERARBEITUNG
Alois Freitag
Vorsitzender-Stv. Wirtschaftsbereich
Mag. Edgar Wolf
Wirtschaftsbereichssekretär


Mindestgrundgehaltstabelle kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte (2024)
gültig ab 1.4.2024
TAGES- & WOCHENZEITUNGEN
Tätigkeitsgruppe Tarifgehälter bis 31.3.2024 Tarifgehälter neu ab 01.04.2024
Zentrale Tätigkeiten 1.990,00 € 2.146,00 €
Allgemeine Tätigkeiten 2.310,00 € 2.468,00 €
Spezielle Tätigkeiten 1 2.890,00 € 3.073,00 €
Spezielle Tätigkeiten 2 3.640,00 € 3.870,00 €
Leitung 4.835,00 € 5.116,00 €
Lehrlingsentschädigung
1. Lj. 848,00 € 915,00 €
2. Lj. 1.095,00 € 1.181,00 €
3. Lj. 1.463,00 € 1.578,00 €
4. Lj 1.650,00 € 1.779,00 €
Ferialangestellte
1.494,00 € 1.611,00 €

Der Zuschlag (laut KV § 9 Abs c) für die Angestellten in Kundendienst-Abteilungen für die
Arbeit an Sonn-und gesetzlichen Feiertagen
beträgt
€ 7,50 pro Stunde
.
Sonderbestimmungen für den Bereich Logistik
gültig ab 1.4.2024
TAGES- & WOCHENZEITUNGEN
Tätigkeitsgruppe Tarifgehälter bis 31.3.2023 Tarifgehälter neu ab 1.4.2023 gerundet auf vollen EURO
Allgemeine Tätigkeiten – Logistik (AT-L) 1.936,00 € 2.088,00 €
Spezielle Tätigkeiten 1 – Logistik (ST1-L) 2.323,00 € 2.481,00 €
Spezielle Tätigkeiten 2 – Logistik (ST2-L) 2.839,00 € 3.018,00 €