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Aenderung Historie

38. Novelle zum Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft / Gewerkschaft younion

abgeschlossen zwischen

der Wiener Stadtwerke GmbH

Thomas-Klestil-Platz 13, 1030 Wien

und

dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

younion_Die Daseinsgewerkschaft

Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Wirksamkeitsbeginn 01.01.2024


I
Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, dass im Kalenderjahr 2024 durch Betriebsvereinbarung eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter*innenprämie in Höhe von bis zu EUR 3.000,00 pro Jahr und Mitarbeiter*in unter Einhaltung der sonstigen Voraussetzungen des § 124b Z 447 EStG 1988 gewährt werden kann, wobei die Betriebsvereinbarung die vorherige Zustimmung der Kollektivvertragsparteien erfordert.


II
Die vorliegende Novelle tritt mit 01.01.2024 in Kraft und gilt befristet bis 31.12.2024.



Wien, am 22.03.2024
Wiener Stadtwerke GmbH
DI Peter Weinelt KommR Mag. Monika Unterholzner
Generaldirektor Generaldirektor-Stellvertreter
Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin