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Textilindustrie VLB / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Vorarlberg


Geltungsbeginn
01.04.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 1,4 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,4 %
  • Erhöhung der Biennien um 1,4 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der Reisekosten, Trennungsentschädigung und der Messegelder um 1,4 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.419,87 bzw € 1.639,64
  • Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.974,87 bis € 2.890,18
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.792,65 bis € 4.897,50


Lehrlingsentschädigung
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: 604,00 752,00
im 2. Lehrjahr: 747,00 1.008,00
im 3. Lehrjahr: 963,00 1.258,00
im 4. Lehrjahr: 1.196,00 1.459,00


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/143
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde sowie der Vergütung für die Mehrarbeit gem § 4a ist dagegen das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche betreffend Dienstreisen und Aufwandsentschädigung müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Dienstreise bei sonstigem Verfall durch Rechnungslegung geltend gemacht werden
Der Anspruch auf Trennungskostenentschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Echter Biennalsprung
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
  • KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder, Trennungsentschädigung, Messegeld)
  • KV über Auslandsdienstreisen