Tapezierergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
1.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2. Lohnordnung
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Stundenlohn ab 1.5.2020 Euro |
I. |
Spezialfacharbeiter
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13,01 |
II. |
Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der Auslehre
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11,79 |
III. |
Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre
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10,80 |
IV. |
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre
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10,44 |
V. |
Hilfsarbeiter
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10,42 |
Lehrlingsentschädigung pro Monat:
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ab 1.5.2020 Euro |
1. Lehrjahr
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647,80 |
2. Lehrjahr
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825,23 |
3. Lehrjahr
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979,47 |
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Artikel 4 Änderung des Rahmenkollektivvertrages
Im § 5 Ziffer 5 entfällt der zweite Satz.
Im § 8 Ziffer 2 lit. b) lautet der erste Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt: 7,44 EUR, sofern der Arbeitnehmer täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt und die Dienstreise länger als 7 Stunden beträgt.
Im § 13 Kündigungsfristen werden folgende Sätze nach dem ersten Einleitungssatz ergänzt:
Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit 1.5.2019 geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den 1.1.2021 hinaus in Geltung.