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Tapezierergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel 2 Löhne


1.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.


2. Lohnordnung
Stundenlohn ab 1.5.2020
Euro
I. Spezialfacharbeiter 13,01
II. Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der Auslehre 11,79
III. Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre 10,80
IV. Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre 10,44
V. Hilfsarbeiter 10,42
Lehrlingsentschädigung pro Monat:
ab 1.5.2020
Euro
1. Lehrjahr 647,80
2. Lehrjahr 825,23
3. Lehrjahr 979,47
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Artikel 4 Änderung des Rahmenkollektivvertrages



Im § 5 Ziffer 5 entfällt der zweite Satz.


Im § 8 Ziffer 2 lit. b) lautet der erste Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt: 7,44 EUR, sofern der Arbeitnehmer täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt und die Dienstreise länger als 7 Stunden beträgt.


Im § 13 Kündigungsfristen werden folgende Sätze nach dem ersten Einleitungssatz ergänzt:
Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit 1.5.2019 geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den 1.1.2021 hinaus in Geltung.