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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.12.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 8,3 % ab 01.12.2023
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 8,3 % ab 01.12.2023
  • Mindesterhöhung ab 01.12.2023 190 €
  • Teuerungsprämie: 3.000 Euro (steuerfrei)
  • Die valorisierbaren Nebenbezüge um 8,3 % ab 01.12.2023 erhöht
  • Erhöhung allfällige Nachtzulage € 3,82 pro Stunde ab 01.12.2023
  • Erhöhung Sonn- und Feiertagszulage € 6,21 ab 01.12.2023
  • Mitgliederbefragung: 87 % Zustimmung


Mindestlohn/Mindestgehalt
Die Einstufung erfolgt nach Verwendungsgruppen; der Kollektivvertrag kennt 10 Verwendungsgruppen (A – J). A ist die „niedrigste“, J die „höchste“ Verwendungsgruppe.
Mindestgehalt:
  • Normalarbeitszeit von 40 Stunden:, 2.627,20 € ab 01.12.2023 (Stufe B1 da Stufe A niemand entlohnt wird)
  • Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden: 2.554,88 € ab 01.12.2023 (Stufe B1 da Stufe A niemand entlohnt wird)


Zulagen/Zuschläge
Nachtarbeitszulage, Sonn- und Feiertagszulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
in der Regel in der Branche
40 Stunden
, kann aber durch Betriebsvereinbarung einheitlich auf 38,5 Stunden gesenkt werden.
Bei den ÖBB beträgt die Arbeitszeit generell 38,5 Stunden.


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren 6 Wochen
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren 2 Monate
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren 3 Monate
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren 4 Monate
mehr als 25 Jahren 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen
innerhalb von 9 Monaten
nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden.
Nach Lösung des Dienstverhältnisses müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgelder


Lehrlingseinkommen
Ab 1.12.2023 erhalten die Technischen Lehrberufe ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 974,70 im 1. Lehrjahr € 942,21
im 2. Lehrjahr € 1.182,86 im 2. Lehrjahr € 1.142,57
im 3. Lehrjahr € 1.512,94 im 3. Lehrjahr € 1.451,22
im 4. Lehrjahr € 2.017,25 im 4. Lehrjahr € 1.941,60
Ab 1.12.2023 erhalten Lehrlinge, die den Lehrberuf „Gleisbautechnik“ erlernen, ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 1.036,58 im 1. Lehrjahr € 1.001,78
im 2. Lehrjahr € 1.441,66 im 2. Lehrjahr € 1.391,66
im 3. Lehrjahr € 1.926,10 im 3. Lehrjahr € 1.853,88
Ab 1.12.2023 erhalten Lehrlinge, die den Lehrberuf Mobilitätsservicekauffrau/-mann, Bahnreise und Mobilitätsservice, Bürokauffrau/-mann, Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassistent oder E-Commerce-Kauffrau/E-Commerce-Kaufmann erlernen, ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 867,81 im 1. Lehrjahr € 839,33
im 2. Lehrjahr € 963,45 im 2. Lehrjahr € 931,38
im 3. Lehrjahr € 1.289,76 im 3. Lehrjahr € 1.245,45
im 4. Lehrjahr*) € 1.743,82 im 4. Lehrjahr**) € 1.678,43
*) nur für Bahnreise- und Mobilitätsservice
**) nur für Bahnreise- und Mobilitätsservice